Dorferneuerung: Private Fördermöglichkeiten

Informationen über private Fördermöglichkeiten im Rahmen der Dorferneuerung 2018-2022 für alle Orte der Gemeinde Schleid
ZIEL DER DORFENTWICKLUNG

Ziel ist die nachhaltige Verbesserung der Wohn-, Arbeits- und Lebensverhältnisse sowie der Erhalt dörflicher Strukturen und historischer Bausubstanz in unseren Orten. Leerstehende Gebäude und Brachflächen sollen einer neuen Nutzung zugeführt, Baulücken geschlossen, modernisierungsbedürftige Gebäude saniert und Defizite in den Ortskernen behoben werden.

        FÖRDERUNG 

Von Projekten zur Erhaltung und Gestaltung des dörflichen Charakters, einschließlich der Sicherung und Weiterentwicklung dorfgemäßer Gemeinschaftseinrichtungen zur Verbesserung der Lebensverhältnisse.

         ZUSCHÜSSE

  • Bis zu 65 % für Gemeinden
  • Bis zu 35 % für natürliche Personen, Personengesellschaften sowie juristische Personen des privaten Rechts (max. 15.000 EURO brutto)

Die Höhe der zuwendungsfähigen Ausgaben muss mindestens 7.500 EURO brutto betragen.

         HINWEISE

Es besteht kein Rechtsanspruch auf Fördermittel. Mit der Maßnahmendurchführung darf erst begonnen werden, wenn die Antragsunterlagen komplett sind, die Förderfähigkeit durch das ALF geprüft und ein Zuwendungsbescheid erteilt wurde. Die Bereitstellung des Zuschusses wird mit dem Zuwendungsbescheid befristet. Ist die Umsetzung der Baumaßnahme bis zum Fristende nicht erfolgt, verfällt der Zuschuss für den Zuwendungsempfänger.

          ANSPRECHPARTNER

Amt für Landentwicklung und Flurneuordnung (ALF)

Dr. Annelie Reiter, Stefanie Scheidler, Frankental 1, 98617 Meiningen, Telefon 03693/400 237, Email Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Einheitsgemeinde Schleid

Schleider Hauptstraße 26, 36419 Schleid, Telefon 036967/75 249, Telefax 036967/59 158, Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Planungsbüro ZWO16

Markt 8 und 10, 36419 Geisa, Telefon 036967/79 680, mDiese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Das Planungsbüro ZWO16 führt für die betreffenden Bürger kostenlose Beratungen durch und betreut die Durchführung der Maßnahmen aus fördertechnischer Sicht. Bei jedem privaten Antrag prüft das Büro die Vollständigkeit der Unterlagen, wertet die Angebote und erstellt eine fachliche Stellungnahme zur Baumaßnahme. Beratungstermine können individuell vereinbart werden.

ACHTUNG: Um eine fristgerechte Bearbeitung und Einreichung der Antragsunterlagen bis zum 15.01 des jeweiligen Jahres zu gewährleisten, ist der 15.11 jeden Vorjahres der Abgabetermin für die Mittelbeantragung für Privatmaßnahmen beim  Planungsbüro ZWO 16.

 

INFORMATIONEN/ANTRAGSFORMULARE

http://www.thueringen.de/th9/landentwicklung/meiningen/index.aspx

http://www.thueringen.de/th9/tmil/laendlicherraum/entwicklung/dorferneuerung/index.aspx

 

        GESTALTUNGSHINWEISE

Nachfolgende Gestaltungshinweise sind Beispiele und damit eine Orientierung für dorfgerechtes Bauen. Ausnahmen sind in begründeten Fällen zugelassen. Teilweise bedarf es einer zeichnerischen Darstellung.

Gebäude sind in ihren einfachen Grundformen zu erhalten, bei Erweiterungen soll sich der neue Baukörper dem Hauptgebäude unterordnen. Der Einsatz traditioneller Baustoffe wird bevor-zugt. Kunst- und Metallwerkstoffe sind zu vermeiden.

DACH

Dachneigung von 35 bis 50 Grad, Erhalt ungestörter Dachflächen, Belichtung über Giebel/Zwerchhäuser; Eindeckung mit Tondachziegel in ortstypischer Form/Farbe; Gauben als Sattel- oder Schleppgauben mit senkrechten Seitenwänden sowie Fledermausgauben;

Dachfenster in begründeten Ausnahmefällen unter Beachtung der Einsehbarkeit vom öffentlichen Raum;

Dachüberstand ortstypisch, Erhalt und Aufarbeitung von Dachkästen und Gesimsbalken;

Schornsteinköpfe Sichtmauerwerk aus rotem Klinker bzw. orts-typisch (Verschieferung o.ä.);

Vordach als schlichte Holzkonstruktion mit Tonziegeleindeckung;

Verblechungen/Rinnen ortstypisch, in Zink oder Kupfer

 

AUSSENANLAGEN

Erhalt/Aufarbeitung historischer Treppen und Neubau mit Natursteinen in ortstypischer Farbe/Form; 

Erhalt/Wiederverwendung historischer Pflasterbeläge, Naturstein-/Betonpflaster in ortstypischer Farbe/Form;

Begrünung mit ortstypischen Laubgehölzen und Stauden;

Einfriedung in ortsüblicher Gestaltung

 

FENSTER, TÜREN, TORE, BEKLEIDUNG

Farbdifferenzierung von Fenster, Tür, Tor, Bekleidungen/ Putzfaschen; Einzel-/Doppelfenster als stehende Formate, Fensterteilung nach historischem Vorbild (Versprossung), Farbe ortstypisch, (weiß, Holzlasur in einheitlicher Farbe, Verwendung von Klarglas oder dezentem Ornamentglas, keine großflächigen/ ungeteilten Verglasungen zum Straßenraum;

Rahmen in Holz (heimischen Hölzer, kein Tropenholz), Kunst-stoff/Alu/Stahl nur im Ausnahmefall;

Erhalt und Erneuerung vorhandener Holzklapp-/Schiebeläden;

Keine Aufsatzelemente bei Rollläden und Erhalt ursprünglicher Fensterhöhe;

Erhalt/Aufarbeitung historischer Haustüren, Glasfüllung im oberen Türbereich bzw. als Oberlicht, keine Rolltore, einheitliche Farbgebung (kein weiß); Erhalt/ Neuanfertigung von Bekleidungen bei Fachwerkhäusern, farbliche Differenzierung von Putzfaschen

 

FASSADEN

Mineralische Putze glatt ausgerieben/fein strukturiert bis 2 mm Körnung, Erhalt und Aufarbeitung historischer Putzgliederungen;

Verkleidung ortstypisch, keine Verkleidung mit Kunststoff, Stahlblech, Keramik, großflächigen Faserzementplatten, Riemchen;

Außendämmung bevorzugt mineralisch/natürlich, keine grellen und reinweißen Farben (außer Akzente);

Sichtfachwerk erhalten/aufarbeiten, Farbe in Anlehnung an historische Farbgebung;

Natursteinwände/-sockel erhalten und aufarbeiten, Erhalt von Laubengängen;

Balkonbrüstungen in ortstypischer Gestaltung

 

         UNTERLAGEN BEI PRIVATER ANTRAGSTELLUNG

  • Förderantrag mit notwendigen Anlagen
  • Bezeichnung des Bauvorhabens
  • Kurze Maßnahmenbeschreibung
  • Stellungnahme der Gemeinde
  • Gestaltungsvorschlag
  • Aktueller Katasterauszug und Grundbuchauszug
  • Farbfotos vom IST-Zustand
  • Energieausweis nach § 16 EnEV für beantragte Gebäude (nur bei Bedarf)
  • Je Gewerk 3 vergleichbare Angebote (Original) zur Ausführung berechtigter Firmen
  • Darstellung der Finanzierung
  • Eigenleistung bedingt förderfähig
  • Denkmalschutzrechtliche Erlaubnis bei Einzeldenkmälern, Ensembleschutz
  • Baugenehmigung (sofern erforderlich/vorhanden)
  • Erklärung über:
    • Eigentum/Erbbauberechtigung
    • bereits gewährte Zuschüsse aus Mitteln der Dorferneuerung und anderen Fördermitteln
    • Vorsteuerabzugsberechtigung
    • Zeitpunkt

Abgabe der Antragsunterlagen bis zum 15.01 des laufenden Jahres beim ALF Meiningen.

        VERWENDUNGSNACHWEIS

                Rechnungen 2-fach (Original und Kopie)

                Einzahlungsbeleg (Kopie Kontoauszug)

                Sachstandsbericht

                Farbfotos (Vorher, Nachher)

Bei nicht ordnungsgemäßer Verwendung gemäß Bescheid sowie fehlendem Verwendungsnachweis kann der Zuschuss teilweise oder vollständig widerrufen werden! Es besteht eine Zweckbindungsfrist von 12 Jahren!